|
 |
Seite 2/8 |
 |
Tatsächlich
wurde eine Immobilie gekauft, die sich möglicherweise als
schlechtes Geschäft, wenn nicht gar als Erwerb einer „Schrottimmobilie“
entpuppte.
Häufig ist noch dazu, in Ansehung des seit Ende der 90er Jahre
zusammengebrochenen Gebrauchtimmobilienmarktes, heute nur
noch von einem Marktpreis von etwa 1/3 des ursprünglichen
Kaufpreises auszugehen. Spätestens wenn nach Ablauf einer
mit der Bank vereinbarten Zinsbindungsfrist höhere Zinsen
zustande gekommen sind, die Miete wegen des häufig ausgefallenen
Mietgaranten oder aber eine Veräußerung weit unter Preis entsteht,
droht bei vielen Erwerbern der wirtschaftliche Kollaps.
|