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Tatsächlich wurde eine Immobilie gekauft, die sich möglicherweise als schlechtes Geschäft, wenn nicht gar als Erwerb einer „Schrottimmobilie“ entpuppte.

Häufig ist noch dazu, in Ansehung des seit Ende der 90er Jahre zusammengebrochenen Gebrauchtimmobilienmarktes, heute nur noch von einem Marktpreis von etwa 1/3 des ursprünglichen Kaufpreises auszugehen. Spätestens wenn nach Ablauf einer mit der Bank vereinbarten Zinsbindungsfrist höhere Zinsen zustande gekommen sind, die Miete wegen des häufig ausgefallenen Mietgaranten oder aber eine Veräußerung weit unter Preis entsteht, droht bei vielen Erwerbern der wirtschaftliche Kollaps.